GARMIN
Die GARMIN Dashcam Mini 3 fällt kaum auf, hält aber entscheidende Momente fest. Full HD, breites Sichtfeld und WLAN erleichtern das Sichern und Teilen von Aufnahmen – ideal für Alltag, Pendeln und Ferienfahrten. mehr
Dashcams werden oft aus einem einfachen Grund gekauft: Wer viel unterwegs ist, möchte bei einem Unfall oder einem Vorfall im Strassenverkehr nachvollziehen können, was wirklich passiert ist. In der Schweiz ist die Nutzung jedoch nicht nur eine technische, sondern vor allem eine rechtliche und datenschutzrechtliche Frage. Denn eine Dashcam filmt nicht nur die eigene Fahrt, sondern regelmässig auch andere Verkehrsteilnehmende, Kontrollschilder, Fussgängerinnen und Fussgänger oder Hausfassaden. Damit werden potenziell Personendaten erfasst – und genau hier beginnt die rechtliche Abwägung.
Wichtig: Es gibt in der Schweiz kein einzelnes „Dashcam-Gesetz“. Relevant sind insbesondere Regeln aus dem Datenschutz (DSG) sowie Grundsätze aus dem Persönlichkeitsrecht. Dazu kommen praktische Fragen: Darf die Polizei Aufnahmen nutzen? Wird ein Video vor Gericht akzeptiert? Und wie nutzt man eine Dashcam so, dass das Risiko von Problemen möglichst klein bleibt?
Eine Dashcam als Gerät im Auto zu haben, ist grundsätzlich nicht verboten. Entscheidend ist, wie du sie betreibst und was du damit aufzeichnest. Problematisch wird es vor allem dann, wenn dauerhaft und anlasslos gefilmt wird und die Aufnahmen Personen identifizierbar machen (z. B. durch Gesichter, Kontrollschilder oder besondere Merkmale).
Aus datenschutzrechtlicher Sicht gilt: Wer Personen oder identifizierbare Fahrzeuge aufnimmt, bearbeitet Personendaten. Das kann nur zulässig sein, wenn die Bearbeitung verhältnismässig ist und ein nachvollziehbarer Zweck besteht. Im Alltag bedeutet das: Eine dauerhafte „Überwachung“ des öffentlichen Raums durch Privatpersonen ist rechtlich riskant – auch wenn die Kamera „nur“ nach vorne auf die Strasse zeigt.
Das Datenschutzrecht zielt darauf ab, Persönlichkeitsrechte zu schützen. Bei Dashcams sind typische Konfliktpunkte:
In der Praxis entsteht das grösste Risiko oft nicht durch das reine Aufnehmen, sondern durch Speichern, Auswerten und Verbreiten der Videos. Wer Material veröffentlicht, läuft schneller Gefahr, Persönlichkeitsrechte zu verletzen.
Wenn du eine Dashcam nutzen möchtest, hilft die Faustregel: So wenig wie möglich, so zielgerichtet wie nötig. Verhältnismässigkeit heisst, dass Zweck, Umfang und Dauer der Aufzeichnung zusammenpassen sollten.
Plausible, eher akzeptierte Nutzungsformen sind beispielsweise:
Weniger sinnvoll – und eher riskant – ist eine Konfiguration, die jede Fahrt vollständig archiviert, über Wochen aufbewahrt und systematisch ausgewertet wird.
Viele Fahrerinnen und Fahrer interessiert vor allem der Beweiswert: „Darf ich das Video im Streitfall verwenden?“ Hier ist wichtig zu unterscheiden zwischen „darf ich filmen“ und „darf das Gericht das Video verwerten“. Selbst wenn eine Aufnahme datenschutzrechtlich problematisch war, kann sie in einem konkreten Verfahren unter Umständen trotzdem berücksichtigt werden – oder auch nicht. Die Gerichte nehmen oft eine Interessenabwägung vor: Wie schwer wiegt der Eingriff in die Privatsphäre, und wie wichtig ist das Video zur Klärung des Sachverhalts?
Praktisch bedeutet das:
Wenn du in einen Unfall verwickelt bist, ist es meist sinnvoll, die Aufnahme zu sichern, aber sie nicht unüberlegt zu verbreiten. Für die weitere Verwendung (Versicherung, Anwalt, Polizei) ist Zurückhaltung oft der beste Weg.
Nach einem Unfall oder einem gefährlichen Vorfall kann eine Dashcam-Aufnahme für die Abklärung relevant sein. Gleichzeitig solltest du strukturiert vorgehen:
Ob und wie ein Video bei Polizei oder Versicherung eingesetzt werden kann, hängt vom Einzelfall ab. Häufig ist es hilfreich, zuerst zu klären, welche Unterlagen konkret benötigt werden.
Wenn du eine Dashcam in der Schweiz nutzen willst, lohnt es sich, die Einstellungen bewusst auf Datenschutz und Zweckmässigkeit auszurichten. Folgende Massnahmen sind in der Praxis bewährt:
Diese Punkte ersetzen keine Rechtsberatung, reduzieren aber typischerweise den Umfang der Datenerfassung und damit das Konfliktpotenzial.
Einige Anwendungsfälle sind deutlich sensibler als das Filmen während der Fahrt:
Wer Dashcam-Clips teilen möchte, sollte sich bewusst sein: Was als „Beweis“ gedacht war, wird online schnell zu einer öffentlichen Bloßstellung – und genau das ist rechtlich und menschlich oft der problematischste Teil.
In der Schweiz ist eine Dashcam nicht automatisch illegal. Entscheidend ist, ob die Nutzung die Privatsphäre anderer unnötig beeinträchtigt und ob die Aufzeichnung verhältnismässig bleibt. Wer datensparsam filmt, nur kurze Sequenzen speichert, Ereignisse statt Dauerbetrieb priorisiert und Aufnahmen nicht veröffentlicht, reduziert das Risiko deutlich. Gleichzeitig bleibt der Beweiswert vor Gericht eine Einzelfallfrage – eine Dashcam kann helfen, garantiert aber nichts.
Wenn du unsicher bist, orientiere dich an einem einfachen Prinzip: Aufzeichnen, um einen konkreten Vorfall zu dokumentieren – nicht, um den öffentlichen Raum dauerhaft zu überwachen.
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